Für den Aufbau von Netzen gibt es grundsätzlich drei Arten von Überlappungsformen: Turmstapelmethode, Schnallenstapelmethode und Flachstapelmethode.
Die Stapelmethode und die Schnallenmethode haben Vorteile wie eine geringere Anzahl an Stahlstäben und eine bequemere Installation, aber die Anzahl der Stahlstäbe an den Überlappungspunkten ist größer, was sich auf die Spannung des Stahlgeflechts auswirkt. Die Längs- und Querstahlstäbe an den Überlappungspunkten der Flachüberlappungsmethode liegen jeweils in derselben Ebene, und die Spannung ist besser, aber die Überlappungslänge ist größer als bei ersterer. Das Merkmal von Baugeflecht ist die traditionelle Bauweise, bei der neue Metallmaterialien zur Verstärkung der Wände verwendet werden, wodurch das Gebäude stabiler wird. Es kann Ziegelwände als verschiedene tragende Wände, nicht tragende Wände, Bodenplatten, Balkone usw. ersetzen. Baugeflecht hat die Eigenschaften, die Nutzfläche von Gebäuden zu vergrößern (10 % -15 %), Wärmedämmung, Schalldämmung, Erdbebensicherheit, Wasserfestigkeit, einfache Konstruktion und geringes Gewicht zu bieten und gleichzeitig die Projektkosten erheblich zu senken.
Die Überlappung von Baugeflechten kann in zwei Arten unterteilt werden: die Überlappung von gespannten Stahlstäben und die Überlappung von nicht gespannten Stahlstäben.
Gemäß Ausschreibungstext sind Übergreifungslänge und Verankerungslänge wie folgt vorgegeben:
1. Wenn nicht beanspruchte Stahlstäbe überlappen oder geknickt werden, sollte sich innerhalb des Überlappungsbereichs in jedem Stahlgeflecht mindestens ein beanspruchter Hauptstahlstab befinden und die Überlappungslänge sollte nicht weniger als 20 d und nicht weniger als 150 mm betragen. Bei Verwendung der Flachüberlappungsmethode sollte die Überlappungslänge nicht weniger als 20 d und nicht weniger als 200 mm betragen.
2. Wenn die tragenden Stahlstäbe überlappen oder geknickt sind, sollte jedes Baugeflecht mindestens einen Querstahlstab innerhalb des Überlappungsbereichs aufweisen. Der Abstand zwischen einem Querstahlstab außerhalb der beiden Baugeflechte sollte nicht weniger als 50 mm betragen, und die Überlappungslänge der beiden Baugeflechte sollte nicht weniger als d (Betonfestigkeit entspricht C35) und nicht weniger als 200 mm betragen; Wenn die tragende Stahlbewehrung die Flachüberlappungsmethode anwendet, sollte die Überlappungslänge der beiden Stahlgeflechte nicht weniger als 37 d (Betonfestigkeit entspricht C35) und nicht weniger als 300 mm betragen.
3. Die kleine Verankerungslänge von kaltgewalztem geripptem Stahlgeflecht sollte nicht weniger als 28d (wenn sich innerhalb der Verankerungslänge Querstahlstäbe befinden und die Betonfestigkeit C35 entspricht) und nicht weniger als 200 mm betragen.

